Die Verwaltungsgemeinschaft Mamming-Gottfrieding beabsichtigt die Einführung von getrennten Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung. Dafür sind bis zur Einführung am 1.01.2024 mehrere Arbeitsschritte erforderlich, wofür auch Ihre Mithilfe gefragt ist.

Warum wird die Abwassergebühr aufgeteilt?

Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen erhebt die
Verwaltungsgemeinschaft Mamming-Gottfrieding bisher Abwassergebühren nach dem sogenannten „Frischwassermaßstab“, also danach, wie viel Trinkwasser einem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung zugeführt wurde.

Für die Abwasserbeseitigung unterstellte man, dass dieses Trinkwasser, abgesehen von gewissen Abzugsmengen, letztlich als Schmutzwasser wieder eingeleitet wird. Daher war in der Vergangenheit dieser Gebührenmaßstab als rechtlich unbedenklicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei der Bemessung der Abwassergebühr allgemein üblich.

Die Anwendung dieser Bemessungsgrundlage für beide Abwasserarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nicht
zulässig, wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung größer als 12% der gebührenfähigen Gesamtkosten sind. Dies ist für das Entwässerungsgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Mamming-Gottfrieding der Fall. Daher muss die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit jeweils eigener Bemessungsgrundlage gesplittet werden.

 

Wie wird die Abwassergebühr aufgeteilt?

Die Ermittlung der Schmutzwassergebühr erfolgt, wie die Ermittlung der bisherigen Abwassergebühr, nach dem Frischwasserbezug.

Neben der Schmutzwassergebühr wird eine Niederschlagswassergebühr festgesetzt, die sich nach den befestigten Flächen des jeweiligen Grundstücks richtet, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage fließt. Dazu zählen insbesondere Dachflächen sowie gepflasterte, asphaltierte und sonstige befestigte Hofflächen und Garagenzufahrten.

 

Ist die Niederschlagswassergebühr eine zusätzliche Gebühr?

Die bisherige Abwassergebühr wird durch die Trennung nicht automatisch erhöht, sondern lediglich geteilt.

Bei Wohngrundstücken kann das Verhältnis des Frischwasserbezugs bei einem gering befestigten Grundstück zu einer Entlastung der Bürger führen. Dagegen werden intensiv versiegelte Grundstücke unter Umständen mehr belastet, vor allem, wenn dort nur ein geringer Frischwasserverbrauch erfolgt.

Diese Entwicklung ist von der Rechtsprechung gewollt und gefordert, weil sie zu einer gerechteren Gebührenverteilung und nicht zuletzt zu einer Förderung ökologisch sinnvoller Versickerung führt.

 

Wie wird die Niederschlagswassergebühr ermittelt?

Grundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die befestigte (abflusswirksame) und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossene Fläche auf dem jeweiligen Grundstück.

Die Verwaltungsgemeinschaft Mamming-Gottfrieding hat die WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH beauftragt, die befestigten Flächen für die Niederschlagswassergebühr auf Grundlage des Verfahrens der Grundstücksabflussbeiwerte zu ermitteln.

Hierbei wird in einem ersten Schritt durch Sichtung der vorhandenen Planunterlagen der Anteil der befestigten Fläche der einzelnen Grundstücke ermittelt und verschiedenen Stufen von Grundstücksabflussbeiwerten zugeordnet. Diese Grundstücksabflussbeiwerte geben das Verhältnis der angeschlossenen befestigten Fläche zur Gesamtfläche eines Grundstückes an. Aus dem eingestuften Grundstückabflussbeiwert und der Grundstücksfläche ergibt sich dann die tatsächliche gebührenpflichtige Fläche.

In einem zweiten Schritt werden dann die Gebührenschuldner (normalerweise sind das die Grundstückseigentümer) gebeten, zu überprüfen inwieweit die vorab ermittelte Einstufung auch tatsächlich für ihr Grundstück zutrifft. Entscheidend hierbei ist die Frage, welche befestigten Flächen tatsächlich an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind. Hierzu erhalten die Grundstückseigentümer ein Anschreiben mit den vorab ermittelten Daten, einen Fragebogen mit maßstäblichem Lageplan-Ausschnitt ihres Grundstückes sowie zusätzliche Erläuterungen und Hinweise. Nur für den Fall, dass die vorab ermittelte Einstufung, d. h. das Verhältnis der befestigten Flächen zur Grundstücksfläche nicht den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort entspricht, ist der Fragebogen an die Verwaltung zurückzureichen. Es wird gebeten, die Fragebögen sorgfältig auszufüllen und zurückzusenden. Wird der Fragebogen nicht zurückgesendet, bleibt die vorab ermittelte Einstufung bestehen.

 

Mit Ihrem Anschreiben erhalten Sie ein ausführliches Informationsschreiben, das den Sachverhalt erklärt und Unterstützung beim Ausfüllen gibt.

Mit dem vorgesehenen Verfahren beschreitet die Verwaltungsgemeinschaft Mamming-Gottfrieding einen kostengünstigen, aber auch genauen Weg unter Beteiligung der Bürger, um eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung, aufgeteilt auf Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zu erreichen.

 

Vielen Dank bereits vorab für Ihr Engagement und Ihre Mithilfe.